Die Alternative für Deutschland hat ihr Parteilogo und ihr Parteikürzel in verschiedenen Varianten als geschützte Marken eintragen lassen. Dritten wird es damit verwehrt, zum Beispiel T-Shirts und andere Merchandising-Artikel mit dem Aufdruck „AfD“ oder dem Logo der Partei zu verkaufen. Eine Berliner Anwaltskanzlei arbeitet jedoch darauf hin, den Markenschutz der AfD zu torpedieren. Vor Kurzem erzielten die Anwälte einen Erfolg: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab mehreren Löschungsanträgen der Kanzlei statt. Bleibt es dabei, könnten Dritte das AfD-Logo und -Kürzel für kommerzielle Zwecke nutzen, soweit keine anderen Schutzrechte bestehen. Das Namensrecht der AfD und das Recht, Logo und Kürzel im politischen Geschäft zu verwenden, erlöschen aber nicht.
