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26.02.2026
13:14 Uhr
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In der Frühzeit der Bundesrepublik wurden extremistische Parteien in Karlsruhe verboten. Dieses Instrument steht im Blick auf die AfD nicht mehr zur Verfügung.

Die „wehrhafte Demokratie“ ist zu einem allgegenwärtigen Schlagwort geworden. Die Zentralen des Bundes wie der Länder für Politische Bildung befassen sich mit ihr, sie ist Thema von Talkshows und Verfassungsblogs, man widmet sich ihr in Vorträgen und auf Kongressen. Die Frage ist nur: Wird mit der wehrhaften Demokratie in der Theorie etwas beschworen, das es in der Praxis nicht (mehr) gibt? Dieser Verdacht drängt sich auf, wenn eine – laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz – „gesichert rechtsextreme Partei“ weitgehend tun und lassen kann, was sie will.
Wer als Extremist in anderen Bundesländern nicht zum Referendariat in der Justiz zugelassen wird, kann bisher nach Sachsen ausweichen. Damit soll bald Schluss sein.
Der Rauschgiftkonsum hat Mexikos Kartelle mächtig gemacht. Heute kontrollieren sie ein Drittel des mexikanischen Territoriums und verzeichnen Milliardengewinne.
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