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30.01.2026
11:22 Uhr
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Wer Immobilien an die Kinder weitergeben möchte, nutzt oft das Mittel des Nießbrauchs. Doch es lauern Tücken – worauf Sie dabei achten sollten.

Keine Immobilienschenkung ohne Nießbrauch, heißt es immer wieder. Der Nießbrauch zählt zu den Klassikern der Vermögensnachfolge und bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Wird etwa ein Mietshaus auf die Kinder übertragen, kann sich der Schenker das Recht vorbehalten, die Mieteinnahmen lebenslang weiterhin zu vereinnahmen. Dieser sogenannte Vorbehaltsnießbrauch mindert die Schenkungsteuer, weil sein Wert vom Immobilienwert abgezogen wird.
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