FAZ 11.12.2025
06:46 Uhr

(+) Nicht bestellte Ware: Wann man Paket-Irrläufer behalten darf


Millionen Pakete landen in der Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten – manchmal, ohne dass etwas bestellt wurde. Was bei Irrläufern zu beachten ist.

(+) Nicht bestellte Ware: Wann man Paket-Irrläufer behalten darf

Nicht erst unter dem Weihnachtsbaum erwartet einen manche Überraschung. In der Hektik der Adventszeit wird von Paketboten die ein oder andere Lieferung zugestellt, die gar nicht bestellt war. Für Verbraucher gilt dann: Wer so ein Paket erhält, kann meist selbst entscheiden, ob er sie behält, entsorgt oder zurückschickt. „Mit der reinen Entgegennahme der Sendung kommt im rechtlichen Sinne noch kein Kaufvertrag zustande“, sagt Céline-Estelle Zinkel, Rechtsexpertin bei der R+V Versicherung.

Die Städte Frankfurt und Offenbach gehören im deutschlandweiten Vergleich zu den besten deutschen Städten für Kaffeeliebhaber. Woran das liegt und was es braucht, um den perfekten Kaffee zu Hause zuzubereiten.

Geht es Schülern schlecht, sind es oft Lehrer, denen erste Veränderungen auffallen. Aber längst nicht alle trauen sich, das Thema „psychische Gesundheit“ anzusprechen. Ein Programm will Lehrer dazu befähigen, ins Handeln zu kommen.

Gans, Entenbrust, Rinderfilet, Roastbeef, Wildragout oder Fleischfondue – an den Weihnachtstagen wird in den meisten Familien ordentlich aufgetischt. Dazu kommt oft ein Rotwein ins Glas. Wir haben fünf üppige Tropfen probiert und für gut befunden.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.