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29.07.2026
15:07 Uhr
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Die Kontrolle der Geschäftsleitung soll künftig durch einen Aufsichtsrat erfolgen. Der bisherige Verwaltungsrat musste Kredite an Geschäftsleiter nicht genehmigen – womöglich ein gefährlicher Systemfehler.

Die Berenberg-Bank prüft, ihre Rechtsform der Kommanditgesellschaft zu ändern. Nach Informationen der F.A.Z. stehen die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien zur Debatte. Das Ziel der von der Bankenaufsicht im Juni nach einem Eklat eingesetzten interimistischen Geschäftsleitung ist, die Kontrolle künftiger Geschäftsleiter zu stärken und erstmals in der Geschichte der ältesten deutschen Privatbank einen Aufsichtsrat zu schaffen, der dann mit weitreichenden Befugnissen einen Vorstand überwacht. Die Bank prüfe dabei unterschiedliche Optionen, berichtete das „Handelsblatt“.
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Redakteur in der Wirtschaft.
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