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12.02.2026
10:58 Uhr
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In der Schweiz und in Spanien sind Zahnbehandlungen nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt. Taugt das als Vorbild für Deutschland?

Wer von Zürich aus in Richtung Norden fährt, landet nach einer guten halben Stunde im baden-württembergischen Jestetten, einer Gemeinde mit gut 5000 Einwohnern. Das Erste, was einem dort auffällt, ist die große Ansammlung von Supermärkten. Bei Edeka, Aldi, Penny, Lidl & Co. laden Schweizer Einkaufstouristen ihre Wägen voll. Nicht wenige der Schnäppchenjäger verbinden ihre Tour zuweilen mit einem Stopp in einer Zahnarztpraxis. Derer gibt es sechs in Jestetten – und viele weitere in der Grenzregion zur Schweiz. Und das hat einen einfachen Grund: In der Eidgenossenschaft sind Zahnarztbehandlungen nicht Teil des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung). Man muss also in der Regel selbst für Kronen, Brücken, Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Dentalhygiene aufkommen. Und derlei ist in Deutschland deutlich günstiger als in der teuren Schweiz.
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Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.
Politischer Korrespondent für die Iberische Halbinsel und den Maghreb mit Sitz in Madrid.
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