FAZ 08.02.2026
13:27 Uhr

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Wie lange erhalten mehrfach Erkrankte Lohnfortzahlung?


Ein Monteur reicht eine Krankschreibung wegen einer Knieverletzung ein, danach eine weitere wegen Rückenschmerzen. Der Arbeitgeber verweigert nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung. Was die Gerichte entschieden haben.

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Wie lange erhalten mehrfach Erkrankte Lohnfortzahlung?

Wer arbeitsunfähig erkrankt, hat nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Lohnfortzahlung – aber nur für sechs Wochen. Das gilt auch dann, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzukommt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt in solchen Fällen ein „einheitlicher Verhinderungsfall“ vor. Das bedeutet: Die Sechswochenfrist, während derer der Arbeitgeber den vollen Lohn zahlen muss, beginnt nicht neu zu laufen, wenn eine neue Krankheit hinzutritt.

Ein ärztliches Attest ist rechtlich nur schwer anzuzweifeln. Doch in gewissen Fällen haben Arbeitgeber mittlerweile mehr in der Hand.

Christian Zielke hat es vom Hauptschüler ins Management und zum Professor gebracht. Im Interview erklärt er, wie viele E-Mails er nach dem Urlaub einfach löscht, wie Konferenzen besser werden – und wofür man seine Zeit nicht opfern sollte.

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