In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitgebern mehr Möglichkeiten eingeräumt, ärztliche Atteste zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit arbeitsgerichtlich prüfen zu lassen.
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03.02.2026 15:53 Uhr |

In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Arbeitgebern mehr Möglichkeiten eingeräumt, ärztliche Atteste zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit arbeitsgerichtlich prüfen zu lassen.