|
21.02.2026
14:29 Uhr
|
Ein Unternehmen bietet der Belegschaft neue Arbeitsverträge inklusive Gehaltserhöhung an. Wer nicht unterschreibt, geht leer aus. Was das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden hat.

Manchmal steckt hinter einer Lohnerhöhung weniger Großzügigkeit als Strategie. Wer unterschreibt, bekommt mehr Geld. Wer am alten Vertrag festhält, geht leer aus. Doch nicht jeder Beschäftigte ist bereit, einen bestehenden Vertrag zu ändern. Darf dies dazu führen, dass man von einer allgemeinen Lohnerhöhung ausgeschlossen wird?
Die Entscheidung im WG-Casting fällt oft schnell, hat aber große Auswirkungen. Zwei Personalberater und ein Psychologe geben Tipps, worauf man im ersten Gespräch achten sollte.
Viele Psychologiestudenten sind frustriert: Weil Weiterbildungsplätze fehlen, können sie ihre berufliche Zukunft nicht verlässlich planen. Ihre Wut richtet sich gegen eine Reform, die vieles besser machen sollte.
Führungsposition weg, Projekte entzogen, aus dem Unternehmen gedrängt: Viele Beschäftigte erleben den Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Zurücksetzung. Was läuft da schief?
Schlagworte: