FAZ 17.02.2026
09:04 Uhr

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Darf mein Arbeitgeber mir vorschreiben, zu gendern?


Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten anweisen, wie sie ihre Arbeit verrichten sollen. Wann das auch für geschlechtersensible Sprache gilt – und wann nicht.

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Darf mein Arbeitgeber mir vorschreiben, zu gendern?

Für den einen sichtbarer Ausdruck von Gleichbehandlung und Emanzipation, für die Verfechter des generischen Maskulinums grammatikalisch unkorrekte „Sprachverhunzung“: Was für manche nahezu eine Glaubensfrage ist, führte nunmehr in Hamburg zu einer handfesten arbeitsrechtlichen Streitigkeit. Diese mündete schließlich in Abmahnungen und einer späteren Kündigung, über die das von den Arbeitsvertragsparteien angerufene Landesarbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 5.2.2026, Az.: 1 SLa 18/25 und 1 SLa 19/25) jüngst entschied.

In Krisenzeiten verteilen Unternehmen Arbeit oft intern um, statt neue Stellen zu schaffen oder Vakanzen zu besetzen. Das Phänomen heißt Quiet Hiring – und trifft vor allem Leistungsträger. Was Beschäftigte wissen müssen.

Heidnische Helden, edle Barbaren, maritime Unternehmer: Die historische Rezeption schuf ein verklärtes Bild der Wikinger. Der Skandinavist Roland Ludger Scheel sagt, was wir wirklich über sie wissen.

Die Debatte über den Schutz der Hochschulen gegen Sabotage und Spionage muss die konkreten Gefahren und Aufgaben viel schärfer in den Blick nehmen.

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