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27.12.2025
17:11 Uhr
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In einem Logistikzentrum in Neu-Isenburg beteiligten sich Mitarbeiter an Streiks. Am Jahresende kürzte die Arbeitgeberin die jährliche Sonderzahlung um die Streiktage. Was das zuständige Arbeitsgericht dazu entschieden hat.

Führt die Teilnahme an einem Streik zu einer Kürzung von Jahressonderzahlungen? Diese Frage hatte das Arbeitsgericht Offenbach zu entscheiden (Urteil vom 28. August 2025, Az. 10 Ca 57/25). In einem Logistikzentrum in Neu-Isenburg hatten sich Beschäftigte an Streikmaßnahmen beteiligt. In der Folge erzielten Arbeitgeber und Gewerkschaft eine tarifliche Einigung, die unter anderem vorsah, dass den Arbeitnehmern aus der Beteiligung an Streikaktionen keinerlei Nachteile entstehen dürfen. Für Urlaubsentgelt und Treueprämien sollten Streiktage wie Arbeitstage behandelt werden. Für eine Jahresanwesenheitsprämie galt dies jedoch ausdrücklich nicht.
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