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29.07.2026
16:31 Uhr
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Die Landesbank Hessen-Thüringen durfte für Riester-Bausparverträge kein Jahresentgelt verlangen. Verbraucherschützer wollen auch Klauseln anderer Banken unter die Lupe nehmen.

Wer einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen hat, zahlt womöglich seit Jahren eine unzulässige Gebühr für die Vertragsführung. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Verfahren gegen die Landesbank Hessen-Thüringen entschied, hatte die Helaba zu Unrecht Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen verlangt. Zwei Kostenklauseln in den Verträgen seien unwirksam. Die Bausparer würden dadurch unangemessen benachteiligt, befand der sogenannte Bankensenat (Urteil vom 28. Juli 2026 - XI ZR 83/25).
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Wirtschaftskorrespondentin in Berlin
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