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26.11.2025
06:43 Uhr
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Eigenständigkeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern gestärkt. Aber das Bundesarbeitsgericht dimmt diese Rechtsprechung herunter.

Die Tarifautonomie hat Verfassungsrang. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln Arbeitsbedingungen weitgehend eigenständig ohne staatliche Einmischung aus. Dafür gibt es triftige Gründe: Wenn die Betroffenen ihre Angelegenheiten selbst ordnen und der Staat sich zurückhält, ist damit der Wettbewerbsfähigkeit und dem Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gedient. Davon profitiert die Soziale Marktwirtschaft insgesamt, denn Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand sind auf Eigenverantwortung und Freiheit angewiesen.
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Wirtschaftskorrespondentin in Berlin
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