Auf der CSU-Klausurtagung im Kloster Banz forderte Markus Söder Anfang des Jahres eine Neuordnung der Bundesländer. Weniger und größere Länder seien effektiver. Sofort brach eine Welle der Empörung, wenig überraschend vor allem in den kleinen Bundesländern, los. Die Saarländer Ministerpräsidentin Rehlinger zog den Vorschlag ebenso wie ihr schleswig-holsteinischer Kollege Günther gar ins Lächerliche. Dabei entspricht der Vorschlag Geist und Buchstaben des Grundgesetzes. Artikel 29 lautet „Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.“ Die Struktur Deutschlands ist also keineswegs unveränderlich. Allerdings bedarf es eines Volksentscheides in jedem der betroffenen Länder und eines Bundesgesetzes. Das Grundgesetz nennt als Kriterien „die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge“ sowie „die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit“.
