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19.11.2025
17:53 Uhr
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Rolf Schwartmann erklärt, was das GEMA-Urteil für ChatGPT-Nutzer bedeutet und Harald Schmidt spricht über Politik und Recht.

In der vergangenen Woche hat das Landgericht München I entschieden, dass Open AI die Texte bekannter Schlager nicht ohne Lizenz zum Training Künstlicher Intelligenz verwerten durfte. Nach Auffassung der 42. Zivilkammer hat Open AI beim Betrieb von ChatGPT die Urheberrechte von Liedtextern verletzt. Die GEMA kann von Open AI Unterlassung, Auskunft zum Umfang der verwendeten Liedtexte und Schadenersatz verlangen. Über die Entscheidung sprechen wir mit Professor Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht der TH Köln.
Der Jahrestag des Beginns der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse ruft die Bedeutung des Völkerstrafrechts in Erinnerung. Deutschland muss für die Ahndung russischer Kriegsverbrechen mehr tun.
Studenten und Absolventen müssen oft zwischen Stabilität und Verdienst abwägen. Die Entscheidung hängt nicht nur vom Arbeitsmarkt, sondern auch von den eigenen Werten ab.
Viele Arbeitgeber verlassen sich bei Kündigungen auf das Einwurf-Einschreiben. Die Rechtsprechung zwingt nun zum Umdenken und offenbart unerwartete Risiken.
Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. PRO Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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