FAZ 26.02.2026
15:41 Uhr

(+) Einspruch exklusiv: Müssen Beleidigungen wirklich strafbar sein?


Ein Rentner beleidigt den Kanzler – prompt ermittelt die Polizei. Der Fall wirft wieder einmal die Frage nach den Grenzen des Sagbaren auf. Gehören sämtliche Beleidigungsdelikte auf den Prüfstand?

(+) Einspruch exklusiv: Müssen Beleidigungen wirklich strafbar sein?

„Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet“, erklärte Friedrich Merz (CDU) erst vor wenigen Tagen auf der Münchener Sicherheitskonferenz. Diese Botschaft des Kanzlers hat die Kriminalpolizei in Heilbronn womöglich ein wenig zu ernst genommen: Ganz zur Verwunderung eines 70 Jahre alten Rentners ermittelte die Polizei gegen ihn wegen Politikerbeleidigung nach § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Der Mann hatte Merz auf Facebook als „Pinocchio“ bezeichnet – und damit nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden den Bogen des Ehrschutzes überspannt. Der Fall sorgt – wieder einmal – für Kritik am strafrechtlichen Ehrschutz von Amtsträgern.

Ein Facebook-Nutzer soll den Kanzler beleidigt haben. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwar wieder eingestellt. Unser Gastautor fragt trotzdem: Gehören Beleidigungen wirklich ins Strafgesetzbuch?

In der Frühzeit der Bundesrepublik wurden extremistische Parteien in Karlsruhe verboten. Dieses Instrument steht im Blick auf die AfD nicht mehr zur Verfügung.

Vier von zehn Neueinstellungen sind befristet. Eine Befristung eröffnet Chancen – stellt Menschen, die auf den Arbeitsmarkt drängen, zugleich aber auch vor Herausforderungen.

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