|
17.09.2026
13:38 Uhr
|
Die Serie von Drohnenvorfällen reißt nicht ab: Jüngst haben NATO-Kampfjets ein Flugobjekt über Litauen abgeschossen. Umso dringlicher stellt sich die Frage: Was haben Bund und Länder schon geregelt – und wer muss handeln?

Man stelle sich vor: Ein aus 50 „Dark Drones“ bestehender, von künstlicher Intelligenz unterstützter Drohnenschwarm fliegt an einem nebligen Herbsttag im November 2026 autonom über den Zaun eines deutschen Flughafens. Die Drohnen lassen sich durch elektromagnetische Impulse – wie etwa beim Jamming – nicht stören. Nur Science-Fiction?
Der Erfolg von AfD und Linkspartei rüttelt an stillgelegten Grundgesetzartikeln. Bundeszwang und Vergesellschaftung könnten erstmals zur Anwendung kommen.
Geheimdienste müssen handlungsfähig sein – aber nicht auf Kosten des Quellenschutzes. Die Niederlande zeigen: Sicherheit und Pressefreiheit sind kein Widerspruch.
Am Sonntag gehört Berlin den Läufern. Sportrechtler Sven Piel erklärt, was bei kurzfristigen Ausfällen gilt – und warum eine Bananenschale juristische Folgen haben kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Schlagworte: