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18.02.2026
08:52 Uhr
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Widersprüchliche und unklare Regeln, keine Transparenz, kein öffentliches Verfahren: Der Startentzug für Wladyslaw Heraskewytsch bei Olympia schreit nach Klärung vor einem ordentlichen Gericht.

Deutsche Athleten, die während der Olympischen Spiele die Grenzen der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) gesetzten zulässigen Werbung überschreiten, dürfen sportlich nicht sanktioniert werden. Sie dürfen also nicht disqualifiziert werden, und ihnen darf auch wegen eines solchen Verstoßes nicht das Startrecht entzogen werden. Will das IOC deswegen Athleten zur Verantwortung ziehen, kann es das nicht vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (CAS), sondern muss sich an ein staatliches Gericht eines EU-Mitgliedstaats wenden.
Die Beförderung der Deutschen zu Olympiasiegern steht symbolisch für den energischen Kampf des Biathlons um neues Vertrauen nach dem Skandal. Trotzdem sind Lücken zu erkennen. Das hängt auch mit einem neuen Fall zusammen.
Vor allem die Erfolge ihrer Athletinnen beflügeln Italiener zu Superlativen bei den Winterspielen in ihrem Land. Doch die Aufmerksamkeit der Welt schmeichelt und nervt zugleich.
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