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11.12.2025
20:41 Uhr
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Das Urteil betrifft viele Riester-, Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge großer Anbieter. Klauseln zur Kürzung von Renten sind demnach möglich. Aber dann müssen sich die Versicherer auch zur Anpassung nach oben verpflichten.

Wer mit einer Riester-Rente für das Alter vorsorgt oder eine andere fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte bei nächster Gelegenheit die Versicherungsunterlagen heraussuchen und prüfen: Enthält der Vertrag einen variablen Rentenfaktor? Kann also die Höhe der Monatsrente je 10.000 Euro vom Versicherer angepasst werden? Und ergibt sich aus den jährlichen Standmitteilungen, dass der Versicherer den Rentenfaktor gesenkt hat? Dann könne es sein, dass der Sparer Ansprüche wegen unzulässiger Rentenkürzungen geltend machen kann, sagt Niels Nauhauser, der für Altersvorsorge zuständige Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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Wirtschaftskorrespondentin in Berlin
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