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01.02.2026
11:21 Uhr
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Wer pendelt, kann nun mehr von der Steuer absetzen. Das kann gut über 100 Euro bringen. Was Sie dabei beachten müssen.

Mit dem Steueränderungsgesetz gibt es nun spürbare Entlastungen: Für Berufspendler wird die Entfernungspauschale deutlich erhöht. Statt bisher 30 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 38 Cent) gelten jetzt einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer – unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob Auto, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft: Die Pauschale wird gewährt. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, es sei denn, eine längere Strecke ist nachweislich verkehrsgünstiger. Mit dem Ansatz der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen wie Benzin, Reparatur, Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge abgegolten und können daher nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
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