Hubig plant, dass Vermieter Interessenten mitteilen müssen, wie viel sie wegen der Möblierung zusätzlich verlangen. Der Möblierungszuschlag muss demnach "angemessen" sein und sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen sieht das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.
Indexmieten, die sich an der Inflation orientieren, sollen nur noch um höchstens 3,5 Prozent steigen dürfen. Vorübergehende Mietverträge dürfen nach den Vorstellungen der Ministerin nur dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie für maximal sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände. Der Entwurf geht zunächst in die Abstimmung. Wann er dem Bundeskabinett vorgelegt wird, ist unklar.
Kritik kommt vom Koalitionspartner. Unionsfraktionsvize Krings sagte, die Union sehe "Korrekturbedarf" bei der Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmietverträge sowie beim geplanten Deckel für Indexmieten". Die Grünen bezeichnetet den Gesetzentwurf als enttäuschend und verlangten weitergehende Maßnahmen, um die Lage am Wohnungsmarkt zu entspannen.
Der Deutsche Mieterbund nannte den Vorschlag wichtig und längst überfällig, sieht aber noch Verbesserungsbedarf, um Mieter dauerhaft zu entlasten. Massive Kritik kommt vom Eigentümerverband Haus und Grund. Die Vorlage sei ein schlechtes Signal für den Wohnungsmarkt und an Eigentümer. Investitionen seien dadurch noch schwieriger zu refinanzieren.
Diese Nachricht wurde am 08.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
