Dlf 30.01.2026
13:44 Uhr

Verträge - Widerruf per Mausklick: Bundesrat gibt grünes Licht für besseren Verbraucherschutz im Netz


Verbraucher sollen bei Vertragsabschlüssen im Internet künftig besser geschützt werden. Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Im Internet geschlossene Verträge können damit künftig einfach per Mausklick widerrufen werden.

Verträge - Widerruf per Mausklick: Bundesrat gibt grünes Licht für besseren Verbraucherschutz im Netz
Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Die Anbieter werden ab dem Sommer dazu verpflichtet, eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach zu nutzende Schaltfläche bereitzustellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen worden sind. Bundesjustizministerin Hubig (SPD) erklärte: "Wer einen Online-Kauf widerrufen will, kann das ganz einfach tun; ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt." Darüber hinaus sollen Verbraucher im Online-Bereich künftig eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass im Internet abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Aktuell müssen dafür meist E-Mails verschickt werden.

Pflicht zu verständlichen Vertragsbedingungen

Das Gesetz verpflichtet Anbieter außerdem zu verständlichen Vertragsbedingungen. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Die Inhalte von Verträgen müssen klar und verständlich erläutert werden und Kunden dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überfordert werden. Darüber hinaus sollen Verbraucher im Online-Bereich künftig eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Weitere Informationen

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Diese Nachricht wurde am 30.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.