Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Das Bundesverwaltungsgericht wies zwar darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Auswahl der Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm einen "weiten Gestaltungsspielraum" habe. Jedoch müsse es als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Klimaschutzrechts sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen Klimaziels 2030 nötig sind.
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzte sich die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage durch. Geschäftsführer Resch sprach von einer schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne.
Diese Nachricht wurde am 29.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
