Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte in seinem Beschluss erklärt, dass das Programm nicht ausreichend sei, um die Klimaziele einzuhalten.
Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2.
Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2.
Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage durch. Bundesgeschäftsführer Resch sprach von einer schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne.
Diese Nachricht wurde am 29.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
