Ein - so wörtlich - "Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit" könne es nicht geben, hier müsse zunächst das eigene Vermögen eingesetzt werden. Um eine finanzielle Unterstützung zur Pflege geltend machen zu dürfen, bestehen bereits jetzt Vermögens- und Einkommensgrenzen. Es gibt jedoch ein sogenanntes Schonvermögen, das nicht angetastet werden muss. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums fällt auch eine Immobilie darunter, wenn sie noch von beiden Ehepartnern bewohnt wird, etwa bei der Inanspruchnahme ambulanter Pflege.
Der CDU-Politiker Stegemann betonte die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge für den Pflegefall. Als Beispiele nannte er etwa den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung und das Aktiensparen. Gesundheitsministerin Warken will bald den Entwurf für eine Pflegereform vorlegen. Andernfalls droht ihr zufolge in den kommenden zwei Jahren ein Defizit von mehr als 22 Milliarden Euro.
Diese Nachricht wurde am 28.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
