Dlf 10.12.2025
10:57 Uhr

Klagen abgewiesen - Bundesfinanzhof erklärt Grundsteuer für verfassungskonform - "Haus & Grund" und Bund der Steuerzahler kündigen Verfassungsbeschwerde an


Die neu geregelte Grundsteuer verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht gegen die Verfassung. Das Gericht in München wies entsprechende Klagen als unbegründet ab. Zwei Organisationen kündigten eine Verfassungsbeschwerde an.

Klagen abgewiesen - Bundesfinanzhof erklärt Grundsteuer für verfassungskonform -
Drei Immobilieneigentümer hatten unter anderem eine zu ungenaue und zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage der Steuer bemängelt. Dazu entschied nun aber das Gericht, dass der ermittelte Bodenrichtwert meist nicht mehr als 20, höchstens aber 30 Prozent vom tatsächlichen Grundstückswert abweiche. Solche Ungerechtigkeiten seien hinzunehmen, betonte der BFH. Sie seien erforderlich, um die Steuerfestsetzung im Massenverfahren handhabbar zu machen. Gleiches gelte für die pauschalierte Nettokaltmiete. Dabei handelt es sich um einen fiktiv berechneten erzielbaren Mieterlös, der beim Bundesmodell neben dem Grundstückswert maßgeblich in die Höhe der Steuer einfließt. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht komme nicht in Betracht, hieß es weiter in der Entscheidung.

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband "Haus & Grund" kündigten kurz nach der Urteilsverkündung eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer-Reform an. Der Präsident von "Haus&Grund Deutschland", Warnecke, teilte mit, man respektiere die Entscheidung, sei aber in der Sache nicht überzeugt. Die neue Grundsteuer sei für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Holznagel, erklärte, das Verfassungsgericht solle prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.

Fünf Bundesländer mit eigenen Regelungen

Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern gezahlt, üblicherweise aber auf die Mieter umgelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Grundsteuer-Reform und konkret um das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Abgabe. Dieses nutzen elf der 16 Bundesländer. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben eigene Regelungen, die auf die Fläche oder den Bodenwert abstellen. Auch dagegen sind noch Klagen beim BFH anhängig.
Zuvor war die Grundsteuer nach Jahrzehnte alten Einheitswerten berechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert.
(Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)
Diese Nachricht wurde am 10.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.