Marokko wehrte sich gegen Texte von "Zeit Online" und "Süddeutscher Zeitung" von Juli 2021. Darin ging es um den Verdacht, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe von "Pegasus" ausländische Politiker ausgespäht habe, so etwa den französischen Präsidenten Macron. Das Land sieht durch die Artikel sein Ansehen beschädigt und gibt an, die Software nicht gekauft und auch nicht verwendet zu haben. Die Klagen auf Unterlassung hatten aber schon in den Vorinstanzen keinen Erfolg.
Der BGH erklärte nun, ausländische Staaten könnten von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben. Ein Staat habe weder eine persönliche Ehre, noch sei er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Verunglimpfung eines ausländischen Staates nicht strafbar
Zwar seien strafrechtlich auch Amtsträger, Behörden und sonstige Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, vor Beleidigungen geschützt und könnten diese gerichtlich verfolgen lassen. Dies gelte aber nur für den nationalen Hoheitsbereich und nicht für ausländische Staaten. Es gebe keine besondere Strafbestimmung, die die Verunglimpfung eines ausländischen Staates und der Verletzung seines Ansehens unter Strafe stellt, urteilte der BGH.
(Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Diese Nachricht wurde am 24.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
