Dlf 28.01.2026
13:50 Uhr

Entscheidung - Bundesgerichtshof untersagt "gewinnbringende Untervermietung"


Mieter, die ihre Wohnung untervermieten, dürfen damit keinen Gewinn erzielen.

Entscheidung - Bundesgerichtshof untersagt
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richter erklärten, Zweck der Untervermietung sei, wohnungsbezogene Ausgaben zu decken. Es gehe nicht darum, Geld zu machen. Im konkreten Fall hatte ein Mieter in Berlin seine Wohnung für fast das Doppelte weitervermietet. Seine Vermieterin hatte ihm daraufhin gekündigt.
Der Mann argumentierte, er habe seine Wohnung möbliert überlassen und daher eine höhere Miete genommen. Auf diese Frage ging der BGH jedoch nicht ein. Das Bundesjustizministerium plant derzeit gesetzliche Regelungen für einen Möblierungszuschlag.
Diese Nachricht wurde am 28.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.