Wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linken mitteilte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im vergangenen Jahr bundesweit fast 26.000 Mal Arbeitgeber. In gut 6.000 Fällen wurden Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Ein Großteil der Verfahren betraf laut Ministerium das Gast- und Hotelgewerbe. Auch bei Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten fand der Zoll demnach viele Verstöße. Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird beispielsweise gewertet, wenn Beschäftigte gedrängt werden, unbezahlt länger zu arbeiten. Ein anderer Trick sind Abzüge vom Lohn für Arbeitskleidung. Auch mit sogenannter Scheinselbstständigkeit wird der Mindestlohn bisweilen umgangen.
Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar von 12 Euro 82 auf 13 Euro 90.
Diese Nachricht wurde am 15.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
