Das Gebäudeenergie-Gesetz wurde 2024 von der damaligen Ampel-Koalition überarbeitet. Es regelt den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen zugunsten klimafreundlicher Alternativen. Umstritten war vor allem der Paragraf 71, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es gelten aber viele Ausnahmen und teils lange Übergangsfristen.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Gesetzes verständigt. Eckpunkte sollten eigentlich bereits Ende Januar vorliegen. Die Verhandlungen gestalteten sich dann aber schwieriger als gedacht. Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an. Die SPD warnte hingegen vor Rückschritten beim Klimaschutz.
Diese Nachricht wurde am 24.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
